So funktioniert die nachgelagerte Rentenbesteuerung

Das Jahr deines Rentenbeginns entscheidet darüber, wie viel Prozent deiner Rente steuerpflichtig sind. Der verbleibende Teil wird als fester Euro-Freibetrag (Rentenfreibetrag) im zweiten Rentenjahr dauerhaft festgeschrieben und bleibt dein Leben lang steuerfrei.

Tabelle der Besteuerungsanteile nach Renteneintrittsjahr

Renteneintrittsjahr Steuerpflichtiger Rentenanteil Steuerfreier Anteil (Rentenfreibetrag)
2020 80,0 % 20,0 %
2022 82,0 % 18,0 %
2024 83,0 % 17,0 %
2025 83,5 % 16,5 %
2026 84,0 % 16,0 %
2030 86,0 % 14,0 %
2040 91,0 % 9,0 %
2058 und später 100,0 % 0,0 %

Grundfreibetrag: Wann muss ich überhaupt Steuern zahlen?

Steuern fallen erst dann an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt:

  • Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro (für Alleinstehende) / 24.192 Euro (Verheiratete)
  • Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro (für Alleinstehende) / 24.696 Euro (Verheiratete)

Von deiner steuerpflichtigen Bruttorente kannst du noch die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen sowie eine Pauschale für Werbungskosten (102 €) und Sonderausgaben (36 €) abziehen. Liegt der verbleibende Betrag unter dem Grundfreibetrag, zahlst du 0 € Einkommensteuer.

Praxisbeispiel: Was bleibt von 2.000 € Rente netto übrig?

Beispiel für einen Neurentner (Renteneintritt 2026, keine weiteren Einkünfte, kinderlos):

  • Bruttorente: 2.000,00 € / Monat (24.000 € / Jahr)
  • Krankenversicherung (KVdR): -171,00 € (7,3 % + 1,25 % Zusatzbeitrag)
  • Pflegeversicherung (PVdR): -72,00 € bis -80,00 € (3,6 % – 4,0 %)
  • Auszahlung vor Steuern: ca. 1.749,00 €
  • Einkommensteuer (nach Freibetrag 16 % & Vorsorgeaufwand): ca. -100,00 € bis -130,00 € / Monat
  • Tatsächliche Netto-Rente: ca. 1.620 € bis 1.650 € / Monat

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