So funktioniert die nachgelagerte Rentenbesteuerung
Das Jahr deines Rentenbeginns entscheidet darüber, wie viel Prozent deiner Rente steuerpflichtig sind. Der verbleibende Teil wird als fester Euro-Freibetrag (Rentenfreibetrag) im zweiten Rentenjahr dauerhaft festgeschrieben und bleibt dein Leben lang steuerfrei.
Tabelle der Besteuerungsanteile nach Renteneintrittsjahr
| Renteneintrittsjahr | Steuerpflichtiger Rentenanteil | Steuerfreier Anteil (Rentenfreibetrag) |
|---|---|---|
| 2020 | 80,0 % | 20,0 % |
| 2022 | 82,0 % | 18,0 % |
| 2024 | 83,0 % | 17,0 % |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % |
| 2026 | 84,0 % | 16,0 % |
| 2030 | 86,0 % | 14,0 % |
| 2040 | 91,0 % | 9,0 % |
| 2058 und später | 100,0 % | 0,0 % |
Grundfreibetrag: Wann muss ich überhaupt Steuern zahlen?
Steuern fallen erst dann an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt:
- Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro (für Alleinstehende) / 24.192 Euro (Verheiratete)
- Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro (für Alleinstehende) / 24.696 Euro (Verheiratete)
Von deiner steuerpflichtigen Bruttorente kannst du noch die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen sowie eine Pauschale für Werbungskosten (102 €) und Sonderausgaben (36 €) abziehen. Liegt der verbleibende Betrag unter dem Grundfreibetrag, zahlst du 0 € Einkommensteuer.
Praxisbeispiel: Was bleibt von 2.000 € Rente netto übrig?
Beispiel für einen Neurentner (Renteneintritt 2026, keine weiteren Einkünfte, kinderlos):
- Bruttorente: 2.000,00 € / Monat (24.000 € / Jahr)
- Krankenversicherung (KVdR): -171,00 € (7,3 % + 1,25 % Zusatzbeitrag)
- Pflegeversicherung (PVdR): -72,00 € bis -80,00 € (3,6 % – 4,0 %)
- Auszahlung vor Steuern: ca. 1.749,00 €
- Einkommensteuer (nach Freibetrag 16 % & Vorsorgeaufwand): ca. -100,00 € bis -130,00 € / Monat
- Tatsächliche Netto-Rente: ca. 1.620 € bis 1.650 € / Monat